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Einführung von Schnelltests

Die Tagespflegegäste und Mitarbeiter von unserer Einrichtung sollen mit der Anwendung von Schnelltests besser geschützt werden. Antigen-Schnelltests ermöglichen, vermehrt zu testen und schneller Infektionen zu erkennen. 

Die am 01.12.2020 in Kraft getretene Coronavirus-Testverordnung regelt den Einsatz dieser Schnelltests, um Besucher sowie die Gäste regelmäßig auf das Coronavirus zu testen. Darüber hinaus wurden weitere kommunale Verfügungen getroffen. Der flächendeckende Einsatz von Schnelltests soll verhindern, dass sich vor allem die Gäste in unserer Einrichtung mit dem Coronavirus anstecken, denn für sie ist die Gefahr von schwerwiegenden Folgen einer Infektion am größten.

Wir unterstützen vollumfänglich im Rahmen aller uns zur Verfügung stehenden Mittel diese Teststrategie. Die Mitarbeiter sind seit dem Beginn der Pandemie besonders gefordert und arbeiten unter sehr hohen Anforderungen. Zahlreiche zusätzliche Aufgaben, wie die zwingend notwendige Umsetzung der Hygiene-, Schutz- und Besuchskonzepte, sowie ein wesentlich erhöhter Aufwand zur Betreuung unser aller Patienten werden von unseren Mitarbeitern jeden Tag aufs Neue gemeistert.

 

Ihr Besuch in der Einrichtung

Wir bitten um Verständnis, dass Ihre Besuche in unserer Einrichtung angemeldet werden müssen und Besuchskorridore eingerichtet wurden. 

Ein Test nimmt pro Person ca. 20 Minuten in Anspruch. Es müssen die persönlichen Daten der Testperson aufgenommen werden. Ein Abstrich wird dem Nasen-/Rachenraum entnommen und in eine entsprechende Testlösung eingebracht. Diese Lösung wird dann auf die Testkassette getropft. Danach sind weitere 5-10 Minuten abzuwarten, um das Ergebnis zu erhalten. 


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